Qualitätsmanagement


Unsere Eier werden alle, egal ob 30er-Lage, 10er- oder 6er-Packung, von uns selbst verpackt und gekennzeichnet. Damit garantieren wir Ihnen, dass Ihr Frühstücksei frisch und auf direktem Weg zu Ihnen gelangt.

Eikennzeichnung

Dem auf den Eiern angebrachten Erzeugercode kann der Verbraucher folgende Informationen entnehmen:

- 1 steht für die Haltungsform Freilandhaltung (0 = Biohaltung; 2 = Bodenhaltung …);
- DE steht für Deutschland (Erzeugerland);
- 07 steht für das Bundesland Rheinland-Pfalz
- die 3. bis 6. Ziffer ist der Code des Betriebes;
- die letzte bzw. 7. Ziffer kennzeichnet den Stall des Betriebes

Mit Hilfe der individuellen Betriebsnummer ist es möglich, die Herkunft des Eies genau zurückzuverfolgen.

Unmittelbar vor dem Eierlegen umschließt das Huhn die harte Eierschale mit einer feinen, glänzenden Schicht, der Schalenoberhaut. Diese schützt das Ei  und macht so auf natürlichem Wege für uns ein „verpacktes, hochwertiges Lebensmittel.“

Wir garantieren Ihnen dazu die Frische dieser einzigartigen Wunderwerke. Auf kurzem Wege – direkt vom Bauern zu Ihnen!

Über die Eigenerzeugung der Freiland-Eier aus unseren Ställen hinaus, kaufen wir, bei Bedarf, Eier aus staatlich anerkannten und geprüften Freilandbetrieben hinzu.
Insbesondere bei Ausstallung der Althennen bis zum Legebeginn der Junghennen.

 

Anforderungen an die Qualität von Eiern


Die Eier der Güteklasse A unterliegen folgenden Mindestanforderungen:

Schale:
normal, unverletzt und sauber.

Luftkammer:
Aufschluss über den Frischezustand des Eies gibt u.a. die Höhe der Luftkammer. Mit zunehmendem Alter vergrößert sich die Luftkammer, weil während der Lagerung Wasser durch die Poren der Schale verdunstet. Die Höhe der Luftkammer darf nicht höher als 6 mm sein. Bei Eiern mit der Bezeichnung „Extra“ darf die Luftkammer nicht höher als 4mm sein.

Eiklar:
durchsichtig, frei von fremden Einlagerungen jeder Art und von gallertartiger Konsistenz.

Dotter:
darf beim Durchleuchten nur schattenhaft erkennbar sein und beim Drehen des Eies nicht wesentlich von der zentralen Lage abweichen, frei von fremden Ein- oder Auflagerungen jeglicher Art.

Geruch:
Eier dürfen keine Fremdgerüche aufweisen.

Frisches und altes Ei

Frisches Ei (links) – Dotter und Eiklar sind hochgewölbt. Altes Ei (rechts) – Dotter und Eiklar sind abgeflacht. Foto: Quelle www.aid.de